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Allgemeine Geschäfts Bedienung der

Gesellschaft für Sicherheit und Wachschutz GmbH

  1. Geltungsbereich

Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten in der am Tag der Angebotslegung gültigen Fassung. Bei Auftragserteilung werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung zustande. Bis dahin sind alle unsere Angebote unverbindlich und es bedürfen sämtliche Aufträge, Vereinbarungen, mündliche Abmachungen, ect. der schriftlichen Form.

  1. Preise

Die angebotenen Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und basieren jeweils auf den aktuellen Lohn- und Preisgefüge des Monates, in dem Angebote gelegt werden. In den Angebotspreisen sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders angeführt ist, sämtliche Lohnkosten, sowie die üblichen und vorhersehbaren Kosten für Material, Hilfsmittel und Geräte enthalten.

Unsere Preise in den Angeboten haben eine Gültigkeit von 4 Wochen.

Bei Tarifvertragliche Lohnerhöhungen oder sonstigen Kostensteigerungen sind wir berechtigt, die Preise in voller Höhe anzuheben.

  1. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen ohne Abzug nach 14 Tage zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen  zu verlangen. Alle gewährten Rabatte, Skonti, Raten und sonstige Vergünstigungen werden dadurch hinfällig. Weiter sind wir berechtig, weitere Leistungen nicht nur aus dem jeweiligen, sondern auch aus anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder abzulehnen und die Vorauszahlungen der Leistungen zu verlangen.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt, es sei denn diese werden von uns ausdrücklich anerkannt.

  1. Beendigung der Zusammenarbeit / Vertragsverlängerung

Kündigungen müssen schriftlich eingehen, diese können zu jeder Zeit mit einer Kündigungszeit von 4 Wochen durchgeführt werden. Ausnahme: Sollte im Dienstleistungsvertrag eine andere Kündigungszeit  festgehalten worden sein tritt diese in Kraft und setzt somit die Kündigungsfrist unsere AGB“s außer Kraft.

Sollten sich im Laufe der Bearbeitung eine Undurchführbarkeit feststellen, so können wir jederzeit vom Vertrag zurücktreten, außer der Auftraggeber stimmt einer Abänderung des Auftrages zu.

  1. Objektinformation / Erreichbarkeit

Der Auftraggeber verpflichtet sich unserem Unternehmen vor Aufnahme der Tätigkeit sämtliche vorhandene technische Einrichtungen, welche in Zuge unserer Tätigkeit betroffen sind, zu instruieren und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen.

Weiter ist der Auftraggeber verpflichtet, unserem Unternehmen jede Änderung hinsichtlich der Adresse, Straßenbezeichnung und/oder Hausnummer der betreuten Liegenschaft unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Zutritt zum Objekt zum Zwecke der Erfüllung unserer Dienstleistungen für unsere Mitarbeiter ohne Verzögerung zu ermöglichen. Stehzeiten, auf Grund nicht zugänglicher Objekt- und  Räumlichkeiten werden in Rechnung gestellt.

  1. Haftung

Wir haften für sach- und fachgerechte Dienstleistung, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch unsere Mitarbeiter vorliegt.

Gewährleistung sind sofort nach Beendigung der Leistung unter genauer Beschreibung des Mangels oder Mängel schriftlich einzubringen. Die Gewährleistungspflicht wird wegen einer Mangelbehebung nicht verlängert.

Der Schadenersatz kann nur bis zur Höhe des Zeitwertes verlangt werden (Geldersatz). Es besteht nur Ersatzanspruch auf die erhobenen Mängel. Kein Anspruch von Schadenersatz für Ertrags- oder Verdienstausfall und Einforderungen Dritter.

Bei Verlust eines Schlüssels wird nur Ersatz des Einzelschlüssels geleistet und keine Haftung für weitergehende Kosten übernommen.

  1. Abwerbeverbot 

Während der Vertragszeit und im Falle einer Kündigung verpflichtet sich der Auftraggeber, das von uns eingesetzte Personal nicht abzuwerben. Andernfalls ist dies eine grobe Vertragsverletzung, die den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung und zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in der Höhe von 1 Jahresumsatz Netto berechtigt.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt das festgelegte Objekt des Auftraggebers.
Gerichtsstand

Für eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

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