GfSW Detektei in Kiel unterstützt Arbeitgeber
Die GfSW Detektei in ist für sämtliche Belange in Sachen Sicherheit tätig. Hier gibt es den ganz normalen Wachdienst ebenso wie die Tätigkeiten der Ladendetektive, welche im Einzelhandel Diebstähle aufdecken und die Täter anschließend der Polizei übergeben.Weiterhin ist die Detektei auch für private aber auch wirtschaftliche Einsätze ausgelegt.Hier werden Aufträge aller Art angenommen und mit viel Fachwissen und Seriosität ausgeführt. Weiterhin besteht auch die Option, Aufträge im Personenschutz anzunehmen so wie bei Veranstaltungen den Schutz zu übernehmen.Die GfSW Detektei in Kiel bietet ein vielfältiges Programm an Angeboten für ihre Kunden und verfügt über viele, gut geschulte Mitarbeiter. Hier werden fortlaufend neue Erkenntnisse und Weiterentwicklungen in der Branche an alle Mitarbeiter weiter gegeben, so dass alle auf dem neuesten Stand der Branche und auch der Technik sind.
Ermittlungen der GfSW Detektei in Kiel in den Bereichen Privat und Wirtschaft
In beiden Bereichen besteht die Möglichkeit, Vorfälle und Delikte aufklären können. In der Regel geschieht dies ganz ohne den Einsatz von Polizei oder diese bis zu dieser Stelle in Ermittlungen gelangt sind. Alle Verstöße gegen das geltende Recht in den Bereichen Arbeitsrecht, Zivilrecht oder Strafrecht können von der GfSW Detektei in Kiel übernommen werden. Hier werden rechtskräftige Beweise gesammelt, welche später auch vor Gericht Bestand haben können. Entsprechende Beweise können direkt an die entsprechende Strafermittlungsbehörde übergeben und dort genutzt werden.
Ein gewisser Teil unseres Teams beschäftigt sich ausschließlich mit Ermittlungen und Observationen im Privat- und Wirtschaftsbereich. Insbesondere im Einzelhandel hat die Beschäftigung von Detektiven in jüngster Zeit stark zugenommen.Ladendiebe, die meist in Banden organisiert agieren, können oft nur mit modernster Technik und in Teamarbeit durch mehrere erfahrene Detektive gefasst werden. Bei allen Ermittlungen ist Diskretion für uns eine Selbstverständlichkeit.
Gerichtsverwertbarkeit der Beweise
Durch eine Detektei erlangte Beweise sind nur dann vor Gericht verwertbar, wenn die Detektei diese legitim, unter Einhaltung geltender Gesetze erlangt. Widerrechtlich erlangte Beweise können schnell einem Beweisverwertungsverbot zum Opfer fallen. Beispiel: Widerrechtlich und strafbar ist bereits, wenn eine Detektei bei der Observation von Personen GPS Sender zur Ordnung verwendet.
Die von der Gesellschaft für Sicherheit und Wachschutz GmbH entwickelten Ermittlungsstrategien beinhalten ausschließlich zulässige Ermittlungsmethoden, die von deutschen Gerichten anerkannt werden. Ermittlungs- und Observationsberichte der für GfSW GmbH gelten als zulässige Beweismittel vor Gericht. Dabei ist jeder Detektiv der Gesellschaft für Sicherheit und Wachschutz GmbH ein gerichtserfahrener Zeuge, der im Beweisaufnahmeverfahren vor Gericht zur Verfügung steht.
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