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GfSW Detektei  – Stichhaltige Ermittlungen auf sicherem Beweisgrund

Die Abteilung Detektei  besteht aus einem eingespielten Team professioneller Detektive. Die Berufsbezeichnung leitet sich von dem lateinischen Wort „detegere“ ab, welches entdecken oder aufdecken bedeutet. Unsere Detektive kommen dann zum Einsatz, wenn Delikte oder Vorfälle aufgeklärt werden sollen, die einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen – Fälle gegen das Zivilrecht (staatliche Strafverfolgungsbehörden dürfen hierbei nicht tätig werden – etwa bei Schwarzarbeit neben ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit oder Familienangelegenheiten wie Sorgerecht, Erbschaft, Unterhalt und mehr), Arbeitsrecht und Strafrecht.

Beauftragung und Auftragsgrundlage

Die GfSW Detektei  nimmt sofort gezielte Ermittlungen auf, wenn das berechtigte Interesse eines privaten Auftraggebers oder eines Unternehmens vorliegt. Diese Auftragsgrundlage legitimiert unsere Handlungsfähigkeit. Wie Ermittlungs-Dienstleistungen ausgehen, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden. Zwischen der GfSW Detektei  und seinen Kunden wird ein Dienstvertrag gemäß BGB (Bundesgesetzbuch) aufgesetzt. Ein Erfolg kann vertraglich nicht garantiert werden. Wenngleich das Rüstzeug langjähriger Erfahrung und unsere sachkundige Vorgehensweise Ermittlungserfolge mit sich bringen.

Damit die Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle tätig werden kann, müssen Indizienbeweise vorgelegt werden. Kompetente Ermittler der GfSW Detektei Kiel stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, einen Anfangsverdacht zu erhärten. Beweise sammeln wir über Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen (zum Beispiel innerhalb eines Zeugenschutzprogramms) und andere rechtmäßige Methoden. Die Resultate werden ausführlich dokumentiert. Im Focus stehen die gerichtlich verwertbaren Ergebnisse und Beweise.

Wir überlassen nichts dem Zufall

Beweise sind vor Gericht nur dann verwertbar, wenn diese auf legitimen Weg erlangt wurden. Alle Ermittlungsmethoden der GfSW Detektei sind vor Gericht anerkannt, ebenso die Ermittlungsberichte und Observationsberichte. Im Team sind durchweg gerichtserfahrene Detektive, die beim Beweisaufnahmeverfahren als Zeugen vor Gericht erscheinen. Die Grundrechte der Menschen in Deutschland werden durch unsere Ermittlungsmethoden nicht angerührt. Dennoch haben wir ausreichend Spielraum für erfolgreiche Gerichtsverfahren. Der Bundesgerichtshof erlaubt definitiv eine Überwachung durch Ermittlungs-Dienstleister. Wenn Beweise jedoch über unzulässige Methoden gewonnen werden – wie zum Beispiel die Verwendung von GPS – wird jedes Gericht mit einem Beweisverwertungsverbot reagieren.

Deutsche Ermittler kämpfen um jeden Beweis

In Deutschland tätige Detektive müssen ohne besondere Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse auskommen. Das Land gewährt ihnen nicht einmal eine staatliche Lizenz. Die geübten Ermittler der GfSW Detektei  wissen jedoch ganz genau, wie sie die sogenannten Jedermannsrechte voll ausschöpfen können. Zum Beispiel das Jedermann-Anhalte- und Festnahmerecht gestattet es selbst Minderjährigen, eine Person vorläufig festzunehmen. Dabei müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt, unterschiedliche Rechte begründet und Pflichten eingehalten werden – all dies unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Wer sich nicht an die Regeln hält, sei es im Affekt oder wegen Unwissenheit, riskiert selbst ein Ermittlungsverfahren.

Bevor es zu spät ist…

Auch präventive Maßnahmen führt die GfSW Detektei  aus. Haben Sie bereits einen Verdacht, können wir durch entsprechende Maßnahmen das Ausmaß möglicher Verstöße untersuchen und aufklären. Wir bieten eine solide Alternative zur Polizei oder Staatsanwaltschaft. Gefeit durch unsere diskrete Vorgehensweise können Sie sich auch später noch für offizielle Ermittlungen entscheiden – mit ausreichendem Beweismaterial für staatliche Strafverfolgungsbehörden.

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